Aktuelle Regelung für Freizeitsport (2G)
Bund und Ländern haben am 18.11.2021 beschlossen, dass Einschränkungen im Freizeitsport künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland bemessen werden sollen. Ab dem aktuell in NRW überschrittenen Schwellenwert 3 können nur Geimpfte und Genesene an unseren Sportangeboten teilnehmen (2G-Regelung). Da der Bund-Länder-Beschluss Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren ermöglicht, können diese bis auf weiteres unsere Angebote wahrnehmen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen die Geimpften und Genesenen zusätzlich ein negatives Testergebnisses vorlegen (2G plus-Regelung). Bei besonders hohen Belastungen des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert…